Wir sind Ihnen gern behilflich bei der Bewältigung von Aufgabenstellungen
rund um die Deponie.

Dieses können sein:

Standorterkundung
Planung einer Basisdichtung
Planung einer Oberflächenabdichtung
Prüfung von Planungskonzepten
Statische Berechnungen
wie Setzungsabschätzungen, Gleitsicherheitsnachweise
Eignungsprüfungen
für mineralische Dichtungsmaterialien
Ausschreibung von Baumaßnahmen
Bauüberwachung während der Bauphase
örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung nach HOAI
Fremdüberwachung
beim Bau von Dichtungssystemen
Eigenüberwachung
für die bauausführende Firma
Monitoring in der Betriebsphase
Monitoring in der Nachsorgephase


Grundlagen sind
die aktuellen Regelwerke

... und Erfahrung












Zur Überprüfung der Eignung eines geplanten Standortes in technischer Hinsicht sind Erkundungsmaßnahmen erforderlich,
mit denen untersucht wird:

- geologischer Aufbau des Standortes
- Hydrogeologische Situation,
mit Grundwasserstand, GW-Schwankung,
GW-Fließrichtung
- Durchlässigkeitsverhalten des Untergrundes
- natürliches Schadstoffrückhaltevermögen,
Adsorptionsvermögen des Untergrundes

durch Bestimmung vorhandener Tonmineralarten
und Mengen
- mechanische Eigenschaften des Untergrundes
zur Abschätzung wesentlich des Setzungsverhaltens

Art und Umfang der für die vorstehend kurz erläuterten Erkundungs-maßnahmen erforderlichen Bohrungen und Sondierungen
sowie der durchzuführenden Feld- und Laborversuche werden von der Götte + Sehrbrock GmbH in einem Untersuchungsprogramm definiert
und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Feld- und Laborarbeiten werden koordiniert - Bohrarbeiten werden an ein Bohrunternehmen vergeben. Die Ergebnisse werden interpretiert und in einem geotechnischen Bericht dargestellt und erläutert.

Für alle Baumaßnahmen sind Entwurfs-, Genehmigungs- und
Ausführungsplanung zu verfassen
(Leistungsphasen I - V, HOAI Teil VII, § 55)

Dies gilt für:

- Bau einer Deponiebasisdichtung mit Sickerwasserfassung
- Sickerwasserreinigungseinrichtungen
- Eingangsbereich mit Betriebsgebäuden, Zuwegungen, Ver- und Entsorgung
-
Oberflächenabdichtungssystem mit
Gasfassung und -behandlung, Gasverwertung,
Fassung und Ableitung von Oberflächenwasser

Wir übernehmen Planungsleistungen der verschiedenen Leistungsphasen für die vorgenannten Baumaßnahmen (ausgenommen Sickerwasser-reinigung), wobei bereits erbrachte Vorleistungen selbstverständlich berücksichtigt und mit verwertet werden.

Bei der Planung werden alternative Lösungen betrachtet und den Standard-ausführungen (z.B. Dichtungssysteme gemäß TA-Si) zur Abwägung gegenübergestellt. Die bei der Götte + Sehrbrock GmbH existierenden Erfahrungen mit verschiedenen Dichtungssystemen, wie z.B.
- mineralische Dichtung

- vergütete mineralische Dichtungen
- Kunststoffdichtungen
- Asphaltdichtungen
- geosynthetische-Ton-Dichtung (Bentonitmatte)
- Kombination verschiedener Dichtungsarten (Stichwort: Kombidichtung)
gewährleisten eine sachgerechte Auswahl der für den spezifischen Fall effizientesten und wirtschaftlichsten Lösung.

Dies gilt sowohl für die eigentliche Dichtung als auch für die Planung des Aufbaus der anderen erforderlichen Schichten und Bauteile.

Vier Augen sehen mehr als zwei
und die Prüfung eines Planungskonzeptes in

- genehmigungsrechtlicher
- technischer
- wirtschaftlicher

Hinsicht erhöht die Planungssicherheit und gewährleistet eine kürzere Genehmigungsphase und einen reibungsloseren Bauablau
f.

Während bei konventionellen Ingenieurbauwerken die Beteiligung eines Prüfingenieurs selbstverständlich ist, wird auf den Nutzen einer entsprechenden Kontrollinstanz bei der Planung von Dichtungssystemen in der Regel verzichtet. Besonders bei den auf geneigten Flächen aufzubauenden, mehrschichtigen Oberflächen-abdichtungssystemen kann jedoch eine Prüfung der rechnerischen Ansätze mögliche Probleme bereits im Vorfeld vermeiden.

von Basisabdichtungen
Oberflächenabdichtungen
und Betriebseinrichtungen

Im Deponiebau ist die Ausführung vieler Dinge durch die TA-Siedlungsabfall und TA-Abfall, aber auch durch z.B. eigene Merkblätter der Bundesländer und verschiedener Arbeitskreise (LAGA, GDA) grundsätzlich geregelt. Zudem tritt die EU-Gesetzgebung zunehmend in den Vordergrund.

Dennoch verbleiben viele Spielräume, die bei einer Planung ausgenutzt werden können und im Sinne der technischen Weiterentwicklung, aber auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden sollten. Wesentlich dabei ist immer, dass eine Gleichwertigkeit zu den in den Verordnungen zugrunde gelegten Systemen belegt wird.

Die Gleichwertigkeit geplanter Dichtungssysteme mit den Standardsystemen (TA-Si, TA-Abfall) ist der Genehmigungsbehörde durch den Antragsteller zu belegen. Auch hierbei sind wir gern behilflich.

Wie im konstruktiven Ingenieurbau oder klassischen Grundbau, sind auch im Deponiebau in einem erheblichen Umfang statische Berechnungen auszuführen. Dabei gilt es einerseits die Standsicherheit aber auch die Gebrauchssicherheit nachzuweisen. Im einzelnen sind z.B. folgende Berechnungen anzustellen:

- Setzungsberechnungen Untergrund
- Standsicherheit Umwallungen (Randdämme)
- Gleitsicherheit Basisdichtungssystem (Böschungen, Grenzflächen mehrschichtiger Systeme für bau- und Betriebszustand)
- Spreizspannungsnachweis Deponiebasis
- Böschungsbruchsicherheit Abfallkörper
- Setzungsberechnungen Abfallkörper
- Standsicherheiten Schächte (Druck aus Abfallkörper, negative Mantelreibung und dergl.)
- Gleitsicherheit Oberflächenabdeckungssystem, mit Betrachtung der einzelnen Grenzflächen bei mehrschichtigen Systemen und der Scherfestigkeit der Schichtpakete in sich
- Standsicherheiten der Sonderbauteile oder
der Betriebseinrichtungen
(z.B. der Gassammeleinrichtungen
mit Stationen und Leitungen)

Für die grundsätzliche Durchführung der statischen Berechnungen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Empfehlungen (z.B. GDA) und Richtlinien, durch welche die in den vorgesehenen Normen dargestellten Berechnungsverfahren (vielfach für den Erd- und Grundbau entwickelt) ergänzt werden. Die Herleitung und Interpretation der Parameter sowie die Wahl der Berechnungsverfahren läßt jedoch nach wie vor einen erheblichen Spielraum für den mit den Berechnungen befaßten Ingenieur. Dieser braucht daher umfangreiche Erfahrung mit den verschiedenen Materialien (feinkörnige und grobkörnige Böden, Geokunststoffe, Abfall), um zu einer in sachlich/fachlicher Hinsicht befriedigenden, sicheren und dauerhaft wirtschaftlichen Lösung zu kommen.

Gerade bei Bauwerken, die eine annähernd unbegrenzte Lebensdauer haben sollen - wie das bei Deponien in der Regel der Fall ist -, ist die Dauerhaftigkeit der Lösung unbedingt in allen Überlegungen zu berücksichtigen.

Da, anders als bei Bauwerken im konstruktiven Ingenieurbau, die durchgeführten Berechnungen im Deponiebau in der Regel nicht durch einen unabhängigen Prüfstatiker überprüft werden, hat der Ingenieur die gewählten Ansätze stets selbst besonders kritisch auszuwählen. Der Verfasser der Berechnungen wie auch der Auftraggeber übernimmt durch diese in der Praxis übliche Verfahrensweise sicher ein besonders Maß an Verantwortung.

Zur Klärung, ob sich vorgesehene Materialien tatsächlich für den geplanten Einsatz eignen, sind Eignungsprüfungen durchzuführen. Im Rahmen solcher Eigungsprüfungen sind zum einen die grundsätzliche Eignung und zum anderen die baubetriebliche Eignung zu betrachten.

Für mineralische Dichtungsmaterialien sind die abzuprüfenden Parameter z.B. in der TA-Si definiert. Dies sind (nach TA-Si):

-
Korngrößenverteilung nach DIN 18 123
-
Wassergehalt nach DIN 18 121
-
Konsistenzgrenzen nach DIN 18 122, Teil 1 + 2
-
Wasseraufnahme nach ENSLIN/NEFF
-
Gehalt an organischen Bestandteilen
(Glühverlust) nach DIN 18 128
-
Kalkgehalt nach SCHEIBLER
-
Gologische Beschreibung, Gesteinsbeschreibung,
Bestimmung der Tonminerale
-
Proctordichte nach DIN 18 127
-
Wasserdurchlässigkeit nach DIN 18 130
-
Scherparameter, z.B. im Scherversuch
-
Zusammendrückbarkeit im Kompressionsversuch

Was nicht vorgegeben ist, ist der zahlenmäßige Umfang (mind. 3 Versuche) der Prüfungen,
so dass vom Bearbeiter nach den spezifischen Gegebenheiten zu entscheiden ist, ob über den Mindestumfang hinausgehende Versuche angezeigt sind.

Es sind allerdings nicht nur für mineralische Dichtungsmaterialien Eignungsuntersuchungen erforderlich, sondern z.B. auch für:

-
Material der technischen Barriere (sofern erforderlich)
-
Material der Entwässerungsschicht
(sofern mineralisches Material, d.h. Kies)
-
Kunststoffdichtungsbahn
(in der Regel durch Zulassungsbescheid zu erbringen)
-
Dränageelement (z.B. Dränmatte, durch Prüfzeugnisse zu erbringen)
-
Bewehrungselemente (Geogitter, Gewebe zur Aufnahme von Zugkräften)
-
Tragschichten
(häufig erforderlich in Oberflächenabdichtungssystemen)

Bei den Eignungsuntersuchungen sollten nicht nur die Materialien für sich betrachtet werden, sondern stets als Komponenten eines Gesamtsystems, das als ganzes die ihm zugedachten Funktionen sicher und dauerhaft erfüllen soll. Daher ist das Zusammenspiel der einzelnen Elemente im Auge zu behalten und bei den in der Regel mehrschichtigen Systemen besonders im Hinblick auf die Standsicherheitsnachweise und die hydraulischen Nachweise kritisch zu durchdenken.

Wesentlich für eine fundierte Eignungsprüfung ist, dass die Art und die Anzahl der Versuche sichere Aussagen über das Verhalten der vorgesehenen Materialien und Produkte und deren Zusammenspiel zulassen. Vermeintliche Einsparungen bei der Eignungsprüfung führen während der Bauausführung häufig zu (im günstigsten Fall lediglich) baubetrieblichen Schwierigkeiten, die ein vielfaches der zuvor eingesparten Kosten nach sich ziehen. Schäden nach der Fertigstellung (in der Regel aufgrund von Problemen im Bereich der Standsicherheit) können verheerende Folgen haben.

Daher: Bitte niemals bei den - in Relation zu den Kosten der Gesamt-maßnahme - annähernd vernachlässigbaren Aufwendungen für eine ordentliche Eignungsprüfung sparen.
Es zahlt sich nicht aus!

 

Ausschreibungen von Deponiebaumaßnahmen unterscheiden sich in einigen Punkten erheblich von Ausschreibungen klassischer Maßnahmen im Ingenieurbau oder Erdbau. Dabei ist meistens nicht die Fülle der verschiedenen Gewerke problematisch, sondern es sind eher die speziellen Eigenschaften der Baustoffe, denen die besondere Beachtung gelten muß. Dies gilt umso mehr, als häufig hohe Vordersätze der wesentlichen Positionen einige Brisanz bergen.

- So hat man es z.B. beim Bau mineralischer Dichtungen mit Erdbaustoffen zu tun, die äußerst witterungsempfindlich sind (und daher im klassischen Erdbau gerade nicht verwendet würden).

- Es wird mit natürlichen Baustoffen gearbeitet, die naturgemäß eine gewisse Bandbreite in ihren Zusammensetzungen aufweisen, an die gleichzeitig jedoch hohe und vielfältige Qualitätsanforderungen gestellt werden.

- Es werden verschiedenartige, grundsätzlich unterschiedliche Materialien und Produkte miteinander kombiniert (z.B. mineralische Baustoffe, Geokunststoffe) und das oft - mit Blick auf die Standsicherheit - im Grenzbereich (z.B. Böschungen bei Oberflächenabdichtungen).

- Es wird häufig auf problematischem Baugrund gebaut (Deponiekörper), dessen Eigenschaften z.B. bei der Wahl des Abrechnungsmodus zu berücksichtigen sind (so stören z.B. Setzungen während des Einbaus ein Nivellement zur Massenermittlung erheblich).

Die unmißverständliche Beschreibung einzelner Leistungen für den Bau von Abdichtungssystemen bedarf einer guten Kenntnis der einzusetzenden Materialien und Produkte und erheblicher Erfahrungen im Umgang mit den Werkstoffen.

Anders als bei Ausschreibungen im Ingenieurbau und klassischen Erdbau stehen für die im Deponiebau gefragten Gewerke keine Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C zur Verfügung. Für eine klare Ausschreibung müssen daher spezielle Technische Vertragsbedingungen für die einzelnen Leistungen vom Ausschreibenden selbst verfaßt werden. Die oft viel zu allgemein gehaltenen und nicht sauber strukturierten, sogenannten technischen Vorbemerkungen helfen dann, wenn es zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, in der Regel nicht viel weiter.

Bewährte Vorgehensweise der Götte + Sehrbrock GmbH ist, Leistungen knapp und präzise zu beschreiben und gewünschte Eigenschaften von Materialien und Produkten sowie die Abrechnungsmodalitäten in für die einzelnen Produkte separat zu verfassenden Technische Vertragsbedingungen zu definieren. Die Verarbeitung unserer vielfältigen Baustellenerfahrungen in diesen Texten gewährleistet so klare und faire Ausschreibungen, eine wesentliche Basis für eine reibungslose Bauabwicklung. Testen Sie uns!

Zur Überwachung des Baus ist vom Bauherrn eine Bauleitung zu stellen. Die Aufgaben dieser örtlichen Bauüberwachung sind in der HOAI, § 57 definiert. Sie umfassen im wesentlichen:

1. Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit Planung, Genehmigung, Bauvertrag, Regeln der Technik
2. Abstecken von Hauptachsen und Höhenfestpunkten
3. Führen Bautagebuch
4. Gemeinsames Aufmaß mit
bauausführender Firma
5. Mitwirken bei Abnahmen von
Leistungen und Lieferungen
6. Rechnungsprüfung
7. Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
8. Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
9. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
10. Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

Vielfach wird der Planer sinnvollerweise mit der örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es kann jedoch auch gute Gründe dafür geben, die örtliche Bauüberwachung an jemand anderen zu vergeben.
Die Götte + Sehrbrock GmbH kann Erfahrungen mit der Leitung und Überwachung von unterschiedlichen Deponie-Baumaßnahmen vorweisen. Gleiches gilt für die Übernahme der Leistungsphasen 8 (Bauoberleitung) und 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) der HOAI. Sprechen Sie uns an.

Hinweis: Um ein für beide Seiten kalkulierbares Angebot machen zu können, empfiehlt es sich in der Regel, die Punkte 8. und 9. (Überwachung Prüfung und Mängelbeseitigung) nach Aufwand abzurechnen, da dieses Leistungen erst nach Ende der eigentlichen Bauphase zu erbringen sind und in ihrem Umfang nicht von vornherein zu kalkulieren sind.

Eine Fremdüberwachung (oder auch Fremdprüfung, kurz: FÜ) ist im Deponiebau
sowohl für die Überwachung des Einbaus der mineralischen Komponenten eines Abdichtungssystems erforderlich, wie z.B.:
- mineralische Dichtung
- Dränschichten
- Schutzschichten
- Trag- und Ausgleichsschichten
- Bentonitmatte

als auch für den Einbau und die Verschweißung von Kunststoffbauteilen, wie z.B.:
- Dichtungsbahn
- Rohre und Schächte

Die Götte + Sehrbrock GmbH bietet vornehmlich Überwachungsleistungen für die mineralischen Komponenten an. Ist eine FÜ-Kunststoff gewünscht, können wir auch dieses durch Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Partners leisten. Für den Auftraggeber ergibt sich daraus der Vorteil, es nur mit einem Fremdprüfer zu tun zu haben. Die Koordinierung zwischen der FÜ-mineralisch und der FÜ-Kunststoff wird intern erledigt, wobei - als wirtschaftlicher Vorteil - Synergieeffekte genutzt werden können (z.B.: Baustellenbetreuung durch ein und dieselbe Person, in der Regel nur ein Projektleiter bei den Baubesprechungen).

Für eine effiziente Überwachung richten wir ein Baustellenlabor ein, in dem alle für die Kontrolle des Einbaus wesentlichen Parameter (Wassergehalt, Dichte, k-Wert) direkt vor Ort bestimmt werden können.

Als Grundlage für die Arbeit der Fremdprüfung (auch der Eigenüberwachung) dient der Qualitätssicherungsplan (QSP). Wir erstellen einen solchen QSP im Vorfeld der Baumaßnahme, wobei die Forderungen der Genehmigungsbehörden ebenso berücksichtigt werden, wie die spezifischen Gegebenheiten einer jeden Baumaßnahme.

Eine Betreuung des Baus des Versuchsfeldes gehört ebenso zum Leistungsumfang der FÜ wie eine Dokumentation der im Rahmen der Qualitätssicherung durchgeführten Untersuchungen in einem Schlußbericht.

Zu beachten ist:

Die Aufgabe der Fremdprüfung (Fremdüberwachung) ist die Kontrolle der Einbauqualität unter Ansatz der Vorgaben der Planung bzw. des Genehmigungsbescheides. Konkret gehört dazu die
- Kontrolle der Einbauwerte
- Prüfung der Eignungsuntersuchungen
- Kontrolle der Tätigkeit der Eigenüberwachung
- Kontrolle des Vorliegens von Standsicherheitsnachweisen

Weitere Leistungen sind extra zu vereinbaren und in ihrem Umfang zwischen AG, Behörden und FÜ abzustimmen. Dazu gehören vor allem Aufgaben, die zu Änderungen der genehmigten Planung führen können oder auf andere Weise die Verantwortung der FÜ über die reine Kontrolle der Einbauqualität hinaus erweitert.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei
- Beratung bei der Planung von Ausführungsdetails
- Beratung zu baubetrieblichen Abläufen
- Prüfung von Standsicherheitsnachweisen
- Ausführung von Eignungsuntersuchungen
- Ausführung von Berechnungen, wie
Setzungsabschätzungen, Standsicherheitsnachweisen

Eine Eigenüberwachung (kurz: EÜ) ist im Deponiebau wesentlich für die Überwachung des Einbaus der mineralischen Komponenten eines Abdichtungssystems gefordert, wie z.B.:
- mineralische Dichtung
- Dränschichten
- Schutzschichten
- Trag- und Ausgleichsschichten
- Bentonitmatte
(geosynthetische Tondichtung)

Grundsätzlich kann die Eigenberwachung von der bauausführenden Firma selbst durchgeführt werden. Oft wird die EÜ jedoch an ein externes Büro vergeben, da nicht alle Baufirmen über das spezielle know-how oder entsprechend geschultes Personal verfügen. Die Götte + Sehrbrock GmbH bietet für einen solchen Fall die Eigenüberwachung für mineralische Komponenten an. Für eine effiziente Überwachung richten wir ein Baustellenlabor ein, in dem alle für die Steuerung und Kontrolle des Einbaus wesentlichen Parameter (Wassergehalt, Dichte, k-Wert) direkt vor Ort bestimmt werden können.

Sofern im Rahmen der Baustellenbetreuung eine Unterstützung hinsichtlich eines effizienten Bauablaufes gewünscht ist, stellen wir dafür gern unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von Baumaßnahmen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang arbeiten wir nach Auswertung der Ergebnisse aus dem Versuchsfeldbau Einbauanweisungen aus, nach denen sowohl ein in Bezug auf die Einhaltung der geforderten Werte sicherer als auch wirtschaftlicher Einbau der verschiedenen Materialien vonstatten gehen kann. Eine Betreuung des Baus des Versuchsfeldes gehört ebenso zum Leistungsumfang der EÜ wie eine Dokumentation der im Rahmen der Qualitätssicherung durchgeführten Untersuchungen in einem Schlußbericht.

Ergeben sich aus Materialvorgaben oder aufgrund anderer, nicht von der bauausführenden Firma beeinflußbarer Umstände Mehraufwendungen, so unterstützen wir die Baufirma bei Bedarf gern bei der Formulierung der Begründungen für die aus diesen Umständen abzuleitenden Forderungen.

Zur Kostenminimierung ist die Einbeziehung von Mitarbeitern der bauaus-führenden Firma in die Eigenüberwachung jederzeit möglich. So kann die routinemäßige Probenentnahme und -untersuchung ohne weiteres durch firmeneigenes Personal durchgeführt werden, wodurch sich die notwendige Präsenz eines Mitarbeiters der Götte + Sehrbrock GmbH auf ein Minimum beschränken läßt. Die von uns wahrzunehmenden Aufgaben können sich dann auf den Abgleich mit den Forderungen hinsichtlich Beprobungs-intervall und der Einhaltung der Grenzwerte sowie die Erstellung der erforderlichen Dokumentation beschränken.

In der TA Abfall wie in der TA Siedlungsabfall wird im Anhang G ein Meß- und Kontrollprogramm für oberirdische Deponien gefordert und vom Umfang her definiert. "Um den zeitlichen Verlauf des Deponieverhaltens zu beschreiben und die Einhaltung der zulässigen Emissionen nachzuweisen, ist die regelmäßige Erfassung der relevanten Betriebsdaten erforderlich."

Im einzelnen ist die Erfassung folgender Daten gefordert:

-
Verformungen des Deponiebasis-abdichtungssystems
-

Funktionsfähigkeit der Sickerrohre, mit Prüfung auf
a) mechanische Beschädigungen
b) Inkrustationen

-
Temperaturverhältnisse im Deponiebasisabdichtungssystem

Die erfassten Daten sind - für eine sinnvolle Verwendung - auszuwerten, auf ihre Aussagefähigkeit zu überprüfen und zu interpretieren. Letztlich sind auf Basis der Daten Entscheidungen vorzubereiten.

Die Götte + Sehrbrock GmbH ist bei der Sammlung, Auswertung und Interpretation Ihrer Daten gern behilflich. Wir bereiten die Daten bei Bedarf in einer Art und Weise auf, dass erforderliche Entscheidungen vorbereitet sind und unterstützen Sie so bei einem sinnvollen Monitoring.

Über die oben genannten Daten hinaus können in der Betriebphase auch weitere Messungen wirtschaftlich sinnvoll sein. Die gilt zum Beispiel für:

-
Temperaturmessung in einem noch nicht überdeckten Teil eines Basisabdichtungssystem (Überwachung der Wintersicherung,
bzw. der Frosteindringung in die mineralische Dichtung)
-
Verformung (Setzung) des Abfallkörpers
noch während der Aufschüttung
-
Scherparameter des Abfalls
(zur Gewährleistung der Standsicherheit des Abfallkörpers)

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Monitoring-Programms sowie im weiteren bei der Erfassung, Verwaltung und Interpretation der Daten, bis hin zur Vorbereitung der aus den Erkenntnissen abzuleitenden Entscheidungen.

In der TA Abfall wie in der TA Siedlungsabfall wird im Anhang G ein Meß- und Kontrollprogramm für oberirdische Deponien gefordert und vom Umfang her definiert. "Um den zeitlichen Verlauf des Deponieverhaltens zu beschreiben und die Einhaltung der zulässigen Emissionen nachzuweisen, ist die regelmäßige Erfassung der relevanten Betriebsdaten erforderlich."

Im einzelnen ist die Erfassung folgender Daten gefordert:

- Funktionsfähigkeit des Deponiebasisabdichtungssystems
- Verformung des Deponieoberflächenabdichtungssystems
- Wasserhaushalt des Deponieoberflächenabdichtungssystems
-

Sonstige Langzeitsicherungsmaßnahmen,
dabei ist gemäß TASi zu achten auf

a) den Zustand der Rekultivierungsschicht und des Bewuchses
b) den Zustand des Entwässerungssystems
c) die Nutzungen auf der Deponieoberfläche

Die erfassten Daten sind - für eine sinnvolle Verwendung - auszuwerten, auf ihre Aussagefähigkeit zu überprüfen und zu interpretieren. Letztlich sind auf Basis der Meßwerte Entscheidungen vorzubereiten.

In die Betrachtungen einzubeziehen sind die Erfassung von
- Meteorologischen Daten
- Emissionsdaten
- Daten zum Deponiekörper
- Grundwasserdaten

Die Götte + Sehrbrock GmbH ist bei der Sammlung, Auswertung und Interpretation Ihrer Daten gern behilflich. Wir bereiten die Meßwerte bei Bedarf so auf, dass erforderliche Entscheidungen vorbereitet sind und unterstützen Sie auf diese Weise bei einem sinnvollen Monitoring. Die Daten werden zum Beispiel bei Bedarf graphisch zweckgerecht soweit aufbereitet, dass sie zur Diskussion des weiteren Vorgehens bei den Behörden präsentiert werden können. So kann eine Auswertung auch dazu führen, dass die Erfassung einzelner Daten nach einer gewissen Zeit eingestellt werden kann, da eine weitere Überwachung des entsprechenden Aspektes nicht mehr erforderlich ist, ein Beitrag zur Wirtschaftlichkeit.

Vermeiden Sie rechtzeitig die Schaffung von Datenfriedhöfen, in denen auch sinnvolle Daten oft auf Nimmerwiedersehen untergehen. Die Datenerfassung muß stets auf Sinngehalt kontrolliert werden, da reines Sammeln keinen Zweck erfüllt. Ziel sollte es sein, das Nachsorgemonitoring Schritt für Schritt zu reduzieren, ohne allerdings die Kontrolle dort zu beschneiden, wo sie weiterhin notwendig ist. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern bei der Entwicklung eines maßgeschneiderten Monitoring-Programms sowie im weiteren bei der Erfassung, Verwaltung und Interpretation der Daten, bis hin zur Vorbereitung der aus den Erkenntnissen abzuleitenden Entscheidungen.